Zuschüsse

von | Mai 18, 2017

Welche Maßnahmen können auf Landesebene bezuschusst werden?

  • Maßnahmen der sozialen Bildung (Freizeiten)
  • Maßnahmen der politischen Jugendbildung
  • Schulugen ehrenamtlicher MitarbeiterInnen
  • Tagesveranstaltungen
  • Medienpädagogik/Medienerziehung

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?

  • Die Kriterien der zu fördernden Maßnahme müssen erfüllt sein.
  • Zuwendungen können nur mit den formellen Antragsvordrucken beantragt werden.
  • Im Antragsformular sind alle erforderlichen Angaben einzutragen. Programme und Sonderbestätigungen müssen beigelegt werden.
  • Der Antrag wird über die Landes- oder Bezirksstelle des jeweiligen Jugendverbands zum Landesjugendring Rheinland-Pfalz e.V. eingereicht (innerhalb von zwei Monaten nach Veranstaltungsende).

Gibt es weitere Zuschussmöglichkeiten?

  • Informationen über Zuschussmöglichkeiten auf Kreis- und Stadtebene können beim jeweiligen Jugendamt eingeholt werden.
  • Zuschüsse von Landesebene schließen Zuschüsse von Bundesebene aus.

Du findest weitere Informationen unter