Welche Maßnahmen können auf Landesebene bezuschusst werden?
Maßnahmen der sozialen Bildung (Freizeiten)
Maßnahmen der politischen Jugendbildung
Schulugen ehrenamtlicher MitarbeiterInnen
Tagesveranstaltungen
Medienpädagogik/Medienerziehung
Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
Die Kriterien der zu fördernden Maßnahme müssen erfüllt sein.
Zuwendungen können nur mit den formellen Antragsvordrucken beantragt werden.
Im Antragsformular sind alle erforderlichen Angaben einzutragen. Programme und Sonderbestätigungen müssen beigelegt werden.
Der Antrag wird über die Landes- oder Bezirksstelle des jeweiligen Jugendverbands zum Landesjugendring Rheinland-Pfalz e.V. eingereicht (innerhalb von zwei Monaten nach Veranstaltungsende).
Gibt es weitere Zuschussmöglichkeiten?
Informationen über Zuschussmöglichkeiten auf Kreis- und Stadtebene können beim jeweiligen Jugendamt eingeholt werden.
Zuschüsse von Landesebene schließen Zuschüsse von Bundesebene aus.