Gesetze

von | Mai 18, 2017

Ab dem 1. April 2003 ist das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Das neue JuSchG vereinigt das bisher bestehende Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz. Die beiden Gesetze treten gleichzeitig außer Kraft.

Die Aufgaben und die Organisation der Jugendhilfe werden im Kinder- und Jugenhilfegesetz (KJHG) im 8. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) auf Bundesebene geregelt. Man muss beileibe kein Jurist sein, um Jugendarbeit zu machen, aber wer die Gesetze kennt, kann meistens besser argumentieren. Also empfiehlt es sich auch, das Landesgesetz zur Ausführung des KJHG (AGKJHG) zu lesen, weil hier einige landesspezifische Regelungen für Rheinland-Pfalz getroffen werden.

Links zu den Gesetzestexten