Zuschüsse
von | Mai 18, 2017 |
Welche Maßnahmen können auf Landesebene bezuschusst werden?
- Maßnahmen der sozialen Bildung (Freizeiten)
- Maßnahmen der politischen Jugendbildung
- Schulugen ehrenamtlicher MitarbeiterInnen
- Tagesveranstaltungen
- Medienpädagogik/Medienerziehung
Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
- Die Kriterien der zu fördernden Maßnahme müssen erfüllt sein.
- Zuwendungen können nur mit den formellen Antragsvordrucken beantragt werden.
- Im Antragsformular sind alle erforderlichen Angaben einzutragen. Programme und Sonderbestätigungen müssen beigelegt werden.
- Der Antrag wird über die Landes- oder Bezirksstelle des jeweiligen Jugendverbands zum Landesjugendring Rheinland-Pfalz e.V. eingereicht (innerhalb von zwei Monaten nach Veranstaltungsende).
Gibt es weitere Zuschussmöglichkeiten?
- Informationen über Zuschussmöglichkeiten auf Kreis- und Stadtebene können beim jeweiligen Jugendamt eingeholt werden.
- Zuschüsse von Landesebene schließen Zuschüsse von Bundesebene aus.
Du findest weitere Informationen unter