JEF-RLP
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Zuschussmöglichkeiten


Welche Maßnahmen können auf Landesebene bezuschusst werden?

  • Maßnahmen der sozialen Bildung (Freizeiten)
  • Maßnahmen der politischen Jugendbildung
  • Schulungen ehrenamtlicher MitarbeiterInnen
  • Tagesveranstaltungen
  • Medienpädagogik/Medienerziehung


Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?

  • Die Kriterien der zu fördernden Maßnahme müssen erfüllt sein.
  • Zuwendungen können nur mit den formellen Antragsvordrucken beantragt werden.
  • Im Antragsformular sind alle erforderlichen Angaben einzutragen. Programme und Sonderbestätigungen müssen beigelegt werden.
  • Der Antrag wird über die Landes- oder Bezirksstelle des jeweiligen Jugendverbands zum Landesjugendring Rheinland-Pfalz e. V. eingereicht (innerhalb von zwei Monaten nach Veranstaltungsende).


Gibt es weitere Zuschussmöglichkeiten?

  • Informationen über Zuschussmöglichkeiten auf Kreis- und Stadtebene können beim jeweiligen Jugendamt eingeholt werden.
  • Zuschüsse von Landesebene schließen Zuschüsse von Bundesebene aus.

 

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